Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ wurde am 25.06.2021 vom Bundesrat verabschiedet.
Gemäß einer Broschüre vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegt das Ziel des Gesetzes in der Verbesserung des Schutzes grundlegender Menschenrechte und insbesondere dem Verbot von Kinderarbeit. Des Weiteren soll das Gesetz auch für Umweltbelange relevant sein, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. durch vergiftetes Wasser).
Zahlen:
Einer Pressemitteilung von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge befanden sich im Jahr 2017 40 Millionen Menschen weltweit in moderner Sklaverei und 152 Millionen Kinder mussten arbeiten.
www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_575502
Das Gesetz gilt ab 01.01.2023 für Unternehmen mit > 3000 Mitarbeitern und ab 2024 mit >1000 Mitarbeitern. Danach soll der Anwendungsbereich evaluiert werden.
Für die betroffenen Unternehmen gilt es Verantwortung für die gesamte Lieferkette zu übernehmen. Unternehmensberichte werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft. Dieses geht auch Beschwerden nach und verhängt ggf. Sanktionen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können dort Beschwerden einreichen. Deutsche Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen dürfen Betroffene bei der Rechtsvertretung vor deutschen Gerichten unterstützen.
Informationen zu konkreten Handlungsangaben für betroffene Unternehmen finden Sie z.B. im Link zur BMZ-Broschüre:
https://www.bmz.de/resource/blob/60000/d5f46c906195c8d9a6c693e770622f55/QA_Lieferkettengesetz.pdf