Blicken wir zurück, führte die EG-Verordnung 244/2009 zu dem Glühlampenausstieg. Die gute alte „Glühbirne“ (Glühlampe) hatte wegen ihrer geringen Stromeffizienz ausgedient. Mit der Verordnung (EU) 874/2010 gab es dann eine neue Energieverbrauchskennzeichnung, da die Klassen F und G nicht weiter genutzt wurden.
Mit der Anfang Dezember 2019 veröffentlichten Verordnung (EU) 2019/2015 geht es nun ab 01.09.2021 wieder zurück zur Kennzeichnung von A-G. Eine Übergangsfrist von 18 Monaten (01.03.2023) ermöglicht es den Händlern zu reagieren. Das Label muss von allen Lampen getragen werden, nicht nur von Lichtquellen – also Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann.
Die bisher übliche Angabe der Leistung (Einheit Watt, W) ist nicht mehr erforderlich, da sie bei den heutigen Leuchtmitteln kein Maß mehr für die Helligkeit darstellt. Eine Kenngröße zur Orientierung ist jetzt der Lichtstrom (Einheit Lumen, lm), da er ein gewisses Maß für die Helligkeit darstellt. Die Angabe muss auf der Verpackung zu finden sein. Die Kaufentscheidung kann dann über die Stromeffizienz bei vergleichbarem Lichtstrom fallen. Lampen der Klasse G verbrauchen am meisten, der Klasse A am wenigsten Strom.
Das neue Label enthält folgende Elemente:
- Markenname
- Modellname
- Angabe der Energieklasse
- Skala der Energieklassen von A-G
- Stromverbrauch in Kilowattstunden je 1000 Stunden (kwh/1000h)
- QR-Code, der zu Informationen über das Modell in der neuen EU-Produktdatenbank (EPREL) führt
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