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Weitere Chemikalien in PIC-Verordnung ab 01.07.2022

Das Bild zeigt einen Hafen und soll symbolisch für die Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien stehen, die durch die PIC-Verordnung (prior informed consent)  beschränkt oder gar verboten sind.
© Maksym Kaharlytskyi on unsplash

22 Chemikalien meldepflichtig, 4 Chemikalien verboten, Exporteure müssen ab 01.Juli.2022 melden.

 

Am 20.04.2022 wurde ein Update der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Das Update tritt ab 01.07.2022 in Kraft.

 

Demnach müssen EU-Exporteure ihre Absicht melden, wenn sie eine oder mehrere der 22 neu hinzugekommenen Chemikalien ausführen möchten.

 

Weiterhin verbietet die Änderung den Export von vier Chemikalien.

 

Bei den 22 hinzukommenden Chemikalien handelt es sich um 15 Pestizide und sieben Industriechemikalien. Unter die Industriechemikalien entfallen alle Stoffe, die Benzol als Bestandteil in einer Konzentration > 0,1 Massenprozent enthalten.

 

Neben der Ausfuhrnotifikation benötigen die meisten dieser Chemikalien auch eine ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes, bevor Ausfuhren stattfinden können.

 

Weitere Informationen zu den bereits durch die PIC-Verordnung regulierten Chemikalien finden sich auf der ECHA-Homepage unter dem Reiter „Gesetzgebung – PIC“.

 

Wozu dient die PIC-Verordnung?

 

Sie dient dazu, in der EU das Rotterdamer Übereinkommen (Rotterdam Convention) umzusetzen, wird daher auch manchmal PIC-Convention genannt.

 

Vorgehen:

Exportländer müssen die Importländer informieren, wenn sie gefährliche Chemikalien dort einführen wollen. Das Empfängerland muss der Einfuhr zustimmen.

Daher der Name: Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung - Prior Informed Consent (PIC)

 

Ziele:

Förderung der gemeinsamen Verantwortung und Zusammenarbeit beim internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt,

 

Entwicklungsländern werden Informationen darüber zur Verfügung gestellt, wie gefährliche Chemikalien sicher gelagert, transportiert, verwendet und entsorgt werden können.

 

Geltungsbereich:

Die PIC-Verordnung gilt für Chemikalien, die in der Gemeinschaft verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen und in Anhang I aufgeführt sind; hierzu gehören Industriechemikalien, Pestizide und Biozide wie zum Beispiel Benzol, Chloroform, Atrazin und Permethrin.

 

Die Ausfuhr dieser Chemikalien unterliegt zwei verschiedenen Bedingungen: der Ausfuhrnotifikation und der ausdrücklichen Zustimmung.

 

Die PIC-Verordnung gilt auch für Chemikalien, deren Ausfuhr gemäß Anhang V verboten ist, und für alle ausgeführten Chemikalien hinsichtlich ihrer Verpackung und Kennzeichnung, die den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen müssen.

 

Die PIC-Verordnung trat am 1. März 2014 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist die ECHA für die mit der neuen Verordnung verbundenen administrativen und technischen Aufgaben zuständig.

 


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