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Neue RoHS-Ausnahme veröffentlicht: Chrom 6

Stellvertretend für die Bildung von Korrosion zeigt das Bild eine verrostete Oberfläche. Die Beigabe von Chrom 6 in den Kühlkreislauf von Wärmepumpen soll dies verhindern.
© Jimmy Ofisia on unsplash

Gemäß Amtsblatt vom 26.01.2023 wird in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) folgender Eintrag als Ziffer 9a III eingefügt:


"Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel bis zu einem Massenanteil von 0,7 % im Arbeitsmedium des geschlossenen Kreislaufs aus Kohlenstoffstahl von Gasabsorptionswärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung“

„Gilt für Kategorie 1 und läuft am 31. Dezember 2026 ab"

 

Die Kategorie 1 enthält "Haushaltsgroßgeräte"

 

Dies gilt gemäß delegierter Richtlinie (EU) 2023/171 der Kommission vom 28. Oktober 2022. Bei der Anwendung ist stets die nationale Umsetzung zu beachten.

Der vollständige Text der Richtlinie findet sich hier: 

EUR-Lex - 32023L0171 - DE - EUR-Lex (europa.eu)


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