Gemäß Amtsblatt vom 26.01.2023 wird in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) folgender Eintrag als Ziffer 9a III eingefügt:
"Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel bis zu einem Massenanteil von 0,7 % im Arbeitsmedium des geschlossenen Kreislaufs aus Kohlenstoffstahl von Gasabsorptionswärmepumpen für
Raumheizung und Warmwasserbereitung“
„Gilt für Kategorie 1 und läuft am 31. Dezember 2026 ab"
Die Kategorie 1 enthält "Haushaltsgroßgeräte"
Dies gilt gemäß delegierter Richtlinie (EU) 2023/171 der Kommission vom 28. Oktober 2022.
Bei der Anwendung ist stets die nationale Umsetzung zu beachten.
Der vollständige Text der Richtlinie findet sich hier:
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