
Die Konsultation zu den Entwürfen zum Umgang mit den RoHS-Ausnahmen 6a 6b 6c ist beendet.
Wie geht es nun weiter?
Rückblick:
Am 13.01.2025 rief die Europäische Kommission dazu auf Stellung zu Entwürfen von Rechtsakten in Bezug auf den Umgang mit Ausnahmen für die Verwendung von beschränkten Stoffen gemäß der Richtlinie 2011/65 EU (RoHS) zu nehmen. Hierbei geht es insbesondere um eine etwaige Verlängerung von bereits abgelaufenen RoHS-Ausnahmen.
In diesem Zusammenhang geht es hier um den Entwurf der delegierten Richtlinie bezüglich Bleis als Legierungselement:
„Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer“:
Generell darf Blei gemäß Anhang II der RoHS-Richtlinie nur mit einem Massenanteil von höchstens 0,1 % je homogenen Werkstoff verwendet werden.
Die wohl bekanntesten und am meisten verwendeten Ausnahmen für Blei in Legierungen sind:
6a - Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei.
6b - Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei.
6c - Kupferlegierung mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei.
Abhängig von der Gerätekategorie sind einige Gültigkeitsdaten bereits abgelaufen, einige liefen bis 21. Juli 2024 ab. Allerdings dürfen die Ausnahmen noch so lange in Anspruch genommen werden, bis die Europäische Kommission darüber entscheidet, ob oder ob nicht bereits gestellte Anträge auf Verlängerung genehmigt werden.
Nach dieser Entscheidung gibt es noch eine 12–18-monatige Übergangsfrist (Start ab Datum der Entscheidung), falls eine Verlängerung abgelehnt wird (Artikel 5 Absatz (6)).
Die Frist für die Rückmeldungen zur o.g. Konsultation lief bis zum 10.02.2025.
Mittlerweile sind 54 Rückmeldungen eingegangen und die Konsultation wurde geschlossen. Auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union gibt es im Bereich Recht zu dem Thema folgende Informationen:
Für die Verteilung der Rückmeldungen nach Ländern hat sich folgendes Bild ergeben:

Hierbei kamen gemäß den dortigen Angaben 55,56 % der Rückmeldungen von Unternehmen, 40,74 % von Wirtschaftsverbänden und 3,7 % von Nicht-EU-Bürgern.
Fast allen Rückmeldungen ist gemein, dass eine Verlängerung der Ausnahmen notwendig sei. Im Falle eines Auslaufens der Ausnahmen werden z.B. für bleifreie Messinglegierungen zumeist Übergangsfristen von 5-6 Jahren bzw. „maximale Übergangsfristen“ vorgeschlagen, um einen reibungslosen Übergang zu bleifreien Messinglegierungen zu gewährleisten.
Aber sehen und lesen Sie selbst. Der Wortlaut der Rückmeldungen lässt sich auf der Internetseite der Europäischen Union unter Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer nachlesen.
Die Annahme durch die Kommission ist geplant für das 3. Quartal 2024.
Es bleib also spannend, wie die Kommission darüber entscheidet, ob oder ob nicht bereits gestellte Anträge auf Verlängerung genehmigt werden bzw. welche Übergangsfristen bei Ablehnungen eingerichtet werden.
Lesen Sie auch gerne mehr dazu im vorhergegangenen Artikel. U.a. den Wortlaut des Entwurfs für die Änderung von Anhang III. : https://www.map-dethlefsen.de/2025/01/13/update-rohs-ausnahmen-6a-6b-6c/
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