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REACH: "Verbot" für Tattoo-Farben (Tätowierfarben)

Verbot für Tatoo-Farben. REACH Verordnung Anhang XVII Beschränkungen. Frau mit großem Tattoo auf Rücken.
©jj-jordan, unsplash

 

Ab 04.01.2022 werden mehr als 4000 gefährliche Chemikalien in Tattoo-Farben (Tätowierfarben) und Permanent-Make-up beschränkt.  Je nach dem Mengenanteil der beschränkten Substanzen kommt dies für viele Farben einem Verbot gleich. Für die Pigmente „Blau 15:3“ und „Grün 7“ hat man sich auf eine 2-jährige Übergangsfrist geeinigt. Hier gelten die Vorschriften ab 04.01.2023.

  

Am 14.12.2020 wurde die Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung „betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up“ im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) veröffentlicht.

  

Die Farben, eine Mixtur verschiedener Chemikalien, werden in der Regel über eine Nadel unter die Haut gespritzt. Sie können durch den Körper wandern und sich in Gewebe und Organen ablagern.

  

Eine informative Veröffentlichung hierzu trägt den Titel „Synchrotron-based ν-XRF mapping and μ-FTIR microscopy enable to look into the fate and effects of tattoo pigments in human skin“ (Zeitschrift Nature). Ein Auszug aus deren Kurzfassung: … „Insgesamt berichten wir über starke Beweise für Migration und langfristige Ablagerung von toxischen Elementen und Tattoo-Pigmenten sowie für Konformationsänderungen von Biomolekülen, die wahrscheinlich zu Hautentzündungen und anderen Widrigkeiten beim Tätowieren beitragen.“

  

Die Beschränkung gilt auch für Chemikalien, die eingestuft sind als

  

·         Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin

·         Hautallergen

·         Stoff mit Ätzwirkung auf die Haut

·         Hautreizender Stoff

·         Augenreizender oder schwer augenschädigender Stoff

 

 Ausgeschlossen sind Stoffe, deren Einstufung sich auf Wirkungen gründet, die nur nach Exposition durch Inhalation auftreten.

  

In der Beschränkungsliste stehen Substanzen wie Quecksilber, Nickel, Arsen, Kobalt, Chrom aber auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

  

Man geht davon aus, das chronische allergische Reaktionen und andere entzündliche Hautreaktionen durch Tätowier- und Permanent-Make-up-Tinten aufgrund der neuen Regeln zurückgehen werden. Auch schwerwiegendere Auswirkungen wie Krebs, Mutationen oder Schäden an unserem Fortpflanzungssystem, die möglicherweise durch die in den Tinten verwendeten Chemikalien verursacht werden, werden voraussichtlich abnehmen.

  

Lt. der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) haben mindestens 12 % der Menschen in Europa ein Tattoo. Bei den 18 bis 35-jährigen sind es 24 %.

  

Gemäß dem deutschen Online Magazin „Feelfarbig“ bedeutet allein das Verbot der Pigmente „Green7“ und Blue15“ (ab 2023) den Verlust von 66% der aktuellen Tattoo-Farben.

  

Die Hersteller von Tattoo-Farben sind noch in der Entwicklung bezüglich Farben, die REACH konform sind. Einige sind im Folgenden beispielhaft genannt:

  •  „World Famous Tattoo Ink“ kündigt eine neue Produktlinie an, die den REACH Anforderungen entsprechen soll.

 Die Produktlinie gibt es auf der Homepage derzeit noch nicht.

  

  • „Panthera Ink“ arbeitet mit Hochdruck an der Entwicklung und will mit einem neuen Produkt auf den Markt kommen, wenn die Verordnung in Kraft tritt.

 Auf der Homepage derzeit noch keine Informationen.

  

  • „Eternal Ink“ hat gemäß dem Magazin „TattooSpirit“ auch Farben angekündigt, die komplett REACH-konform sind.

 Auch hier keine Angaben auf der Hersteller-Homepage.

 

 

Die Österreichische Firma „I AM INK“ verkauft seit längerer Zeit bereits REACH-konforme Tattoo-Farben. Allerdings bisher nur Schwarz und Schwarz/Weiß Abmischungen.


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