Am 08.04.2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/586 der Kommission zur Änderung von Anhang XIV der REACH-Verordnung 1907/2006 in Bezug auf zulassungspflichtige Stoffe veröffentlicht. Fünf Stoffe/Stoffgruppen sind betroffen. Der letzte mögliche Termin für einen Antrag auf Zulassung zur weiteren Verwendung ist der 01.11.2023.
Übersicht über die betroffenen Stoffe/Stoffgruppen:
Eintrag Nr. 55:
Tetraethylblei [EG-Nr.: 201-075-4, CAS-Nr.: 78-00-2]
Reproduktionstoxisch (Kategorie 1A)
19.12.2012 Aufnahme in SVHC-Liste
Gelistet in Anhang XVII (Beschränkungen)
Bleiorganische Verbindung.
„Tetraethylblei wirkt als Antiklopfmittel im Motor.“…“ Aufgrund seines guten Preis-Wirksamkeits-Verhältnisses wurde es weltweit als Antiklopfmittel eingesetzt.“
„Die Aufnahme von Tetraethylblei in den Körper erfolgt durch Inhalation, über Hautresorption oder durch Verschlucken. Es ist lipophil, giftig und bereits die Aufnahme von geringen Mengen führt zu einer schweren Bleivergiftung.“ …“ Die bei der Verbrennung von Tetraethylblei im Motor entstehenden Bleioxid- und -halogenid-Partikel werden mit dem Abgas ausgestoßen und mit der Atemluft aufgenommen. Sie schädigen ebenfalls das Nervensystem, insbesondere das von Kindern. Durch die Verwendung von Tetraethylblei im Benzin wurden allein in den Vereinigten Staaten zwischen seiner Einführung und dem Verbot mehrere Millionen Tonnen Blei emittiert.“
Quelle: Wikipedia, 12.04.2022
Eintrag Nr. 56:
4,4'-Bis(dimethylamino)-4"-(methylamino)tritylalkohol [EG-Nr.: 209-218-2, CAS-Nr.: 561-41-1]
(mit ≥ 0,1 % Michlers Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michlers Base (EG-Nr. 202-959-2) )
Krebserzeugend (Kategorie 1B)
18.06.2012 Aufnahme in SVHC-Liste
Verwendung:
Pigment, Färbemittel. Formulierung von Schreibtinten und potenziell auch anderen Tinten sowie zum Färben verschiedenster Materialien. Toner.
Beispiele für Verwendung
in Innenräumen:
Maschinenwaschflüssigkeiten/Reinigungsmittel, Autopflegeprodukte, Farben und Beschichtungen oder Klebstoffe, Duftstoffe und Lufterfrischer
im Freien,
Bindemittel in Farben und Lacken oder Klebstoffen
in Erzeugnissen:
Kohlepapier, Stempelfarben, Farbbänder, Tinten-Kugelschreiber, Kerzen, Druckerpatronen.
Eintrag Nr. 57: Reaktionsprodukte aus 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) (mit ≥ 0,1 % w/w 4-Heptylphenol, verzweigt und linear)
Hormonstörende Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f – Umwelt)
Verwendung in
Schmiermitteln, Korrosionsinhibitoren
Produktkategorie PC24: Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel
Beispiele für Verwendung in Erzeugnissen:
Mit RP-HP behandelte Fahrzeug- und Maschinenmotoren
Eintrag Nr. 58: 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (DOTE) [EG-Nr.: 239-622-4, CAS-Nr.: 15571-58 -1]
Fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B)
17.12.2014 Aufnahme in SVHC-Liste
Verwendung:
Hitzestabilisator für PVC (Polyvinylchlorid)
Eintrag Nr. 59: Reaktionsmasse aus 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4-[[2-[( 2-Ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (Reaktionsmasse von DOTE und MOTE)
Fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B)
Verwendung unbekannt
Die Informationen wurden zusammengestellt aus der Verordnung (EU) 2022/586, von der ECHA-Homepage und der REACH-BW Seite. Datum der Recherche: 12.04.2022.
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