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Beschränkung von PAK auf Spiel- und Sportplätzen in Kraft

Das Bild zeigt einen Sportler, der mit einem Ball unter dem Arm auf einem Sportplatz liegt, der aus  künstlichem Füllmaterial besteht. Diese können potentiell PAK enthalten. Gemäß REACH Verordnung wurde die Verwendung weiter beschränkt. Anhang XVII.
© Andrew Krasilnik on Unsplash

Beschränkung von PAK auf Spiel- und Sportplätzen tritt am 10.08.2022 in Kraft!

 

Endlich ist es so weit. Nachdem die EU Kommission am 21.07.2021 die Beschränkung der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) in Gummigranulaten und -mulchen, die als Füllmaterial auf künstlichen Sportplätzen und Spielplätzen verwendet werden, beschlossen hat, tritt diese ab heute in Kraft.

 

Die zulässigen Konzentrationsgrenzwerte für acht PAK werden gemäß den Empfehlungen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA auf 20 mg/kg gesenkt. Die bisherigen Grenzwerte betrugen 100 mg/kg bzw. 1 000 mg/kg gemäß Eintrag 28 der Beschränkungsliste (Anhang XVII REACH-Verordnung).

 

Jeden Tag spielen Millionen Europäer auf Allwetter-Sportplätzen, die Kunststoff- oder Gummigranulat als Füllmaterial verwenden. Die weiche Füllung macht die Spielfelder strapazierfähiger, wetterfester und bietet zusätzliche Stoßdämpfung und Traktion. Spielplatzoberflächen verwenden auch losen Gummi-Mulch unter Schaukeln, Rutschen und anderen Spielgeräten, um den Boden abzufedern, wenn ein Kind fällt.

 

Die Granulate und Mulche werden oft aus Altreifen (ELTs) hergestellt, die zerkleinert und in kleinere Stücke gemahlen werden. Ihre Verwendung als Einstreu in Kunstrasen hat in den letzten 10-15 Jahren aufgrund der steigenden Anzahl von Kunstrasen und auch aufgrund des Verbots der Deponierung von Altreifen in der EU zugenommen.

 

Die Granulate und Mulche können potenziell schädliche Chemikalien enthalten, darunter polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Phthalate. Sie können auch flüchtige und schwerflüchtige organische Kohlenwasserstoffe (VOCs und SVOCs) freisetzen. Das Granulat trägt auch zur Mikroplastikverschmutzung bei, da es von den Spielfeldern beispielsweise durch Regenwasser oder Schuhe und Kleidung der Spieler in die Umwelt gelangen kann.

 

Folgende Empfehlungen werden von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) ausgegeben:

 

„Bis eine weitere Bewertung der im Füllmaterial enthaltenen Chemikalien durchgeführt wird, gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, Menschen davon abzuraten, Sport auf Kunstrasenplätzen mit recyceltem Gummigranulat zu betreiben.

 

Um jedoch die Exposition gegenüber potenziell schädlichen Chemikalien zu verringern und mögliche Risiken zu minimieren, empfiehlt die Agentur grundlegende Hygienemaßnahmen – um bewährte Verfahren widerzuspiegeln und wissenschaftliche Unsicherheiten zu mindern:

 

·         Waschen Sie sich nach dem Spielen auf dem Spielfeld und vor dem Essen immer die Hände.

·         Reinigen Sie schnell alle Schnitte oder Kratzer.

·         Ziehen Sie Ihre Schuhe/Stollen, Sportgeräte und Uniformen draußen aus, um zu verhindern,

      dass Granulat in Ihr Haus gelangt.

·         Wenn Sie Gummigranulat in den Mund bekommen, schlucken Sie es nicht.“


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