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Ausnahmezulassung für "Biobor JF" tritt in Kraft

Das Bild zeigt ein Flugzeugtriebwerk. Das Biozid Biobor JF wird zur Dekontamination von Kraftstoffsystemen in Flugzeugen eingesetzt. Dieses Biozid erhält eine Ausnahmezulassung gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Biozidverordnung.
© Sylvia-gorajek on unsplash

"Biobor JF" ist ein Biozid, das zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Flugzeugen dient. Eine Kontamination des Treibstofftanks mit Mikroorganismen kann die Lufttüchtigkeit des Triebwerks gefährden.

 

Die zuständige Behörde, die „Bundesstelle für Chemikalien“ hat in Abstimmung mit dem "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV)" eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für „Biobor JF“ erlassen. Diese ist in ihrer Dauer beschränkt und tritt mit Ablauf des 05.04.2023 wieder außer Kraft.

 

Die Allgemeinverfügung wurde auf Basis des Artikels 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten) gewährt. Demnach kann eine Behörde befristet für eine Dauer von höchstens 180 Tagen eine beschränkte und kontrollierte Verwendung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde gestatten.

 

In dem vorliegenden Fall gibt es zurzeit für die Anwendung kein alternatives Produkt. Das bisher genutzte Produkt „KATHON FP 1.5 % Fuel Biocide“ des Herstellers „DuPont“ wurde aufgrund sicherheitsrelevanter Vorfälle nicht mehr für diese Verwendung auf dem Markt zur Verfügung gestellt.

 

Artikel 55 Absatz 1 ist auf keinen Fall ein dauerhaftes Mittel. Daher ist es notwendig zeitnah das reguläre Biozidverfahren für „Biobor JF“ zu beginnen. Gemäß der Kommission vorliegenden Informationen hat der Hersteller (Hammonds Fuel Additives) von "Biobor JF" bereits Schritte zur regulären Zulassung des Produktes unternommen.


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