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Tolylfluanid - Genehmigung annulliert

Dargestellt sind Farbroller als Beispiel für die Verwendung des Wirkstoffes Tolylfluanid in Biozidprodukten wie Holzschutzmittel und Fungizide. Die Genehmigung für diesen Wirkstoff wurde annulliert.
© David Pisnoy on unsplash

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1990 sind Beschichtungsschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid ab dem 10.11.2022 nicht mehr verkehrsfähig.

 

Waren, die mit Tolylfluanid für die Produktart 7 behandelt wurden oder diesen Wirkstoff enthalten, dürfen ab dem 10. Mai 2023 nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht werden.

 

Hintergrundwissen Tolylfluanid:

 

Cas-Nr. 731-27-1

EG-Nr. 211-986-9

 

Einstufung:

 

GHS06:

Chemikalien, die bereits in geringen Mengen nach dem Verschlucken, Einatmen oder beim Kontakt mit der Haut schwere Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tode führen. Akute Toxizität.

Stoffbeispiele: Blausäure, Brom

 

GHS08:

Stoffe und Gemische mit organspezifischen Giftwirkungen oder langfristig gesundheitsgefährlichen Eigenschaften wie krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung. Flüssigkeiten, die nach Verschlucken schwere Lungenschäden verursachen (Aspirationsgefahr) und Stoffe, die beim Einatmen Allergien oder Atembeschwerden verursachen können (Sensibilisierung der Atemwege) sowie spezifische Organtoxizität bei einmaliger oder wiederholter Exposition zeigen.

Stoffbeispiele: Benzol, Methanol

 

GHS09:

Stoffe und Gemische, die akute und /oder längerfristige Schadwirkung auf Wasserorganismen zeigen d.h. akut bzw. chronisch gewässergefährdend sind.

Stoffbeispiele: Insektizide, Ammoniak

 

Der Wirkstoff findet generell Verwendung in Fungiziden und Holzschutzmitteln. (Quelle: Wikipedia, abgerufen 28.10.2022)

 

Hintergründe zur Annulierung:

Am 02.03.2020 ersuchte Dänemark die Kommission um Überprüfung der Genehmigung. Ursache war die Kontamination einer Vielzahl von Trinkwasserversorgungssysteme durch Dimethylsulfamid, einem Metabolit von Tolylfluanid. Diese Kontamination konnte mit der Verwendung von mit Tolylfluanid behandelten Farben in Verbindung gebracht werden.

 

In einem der Gründe gibt die EU-Komission an … “Wird das Grundwasser bei der Wasseraufbereitung zur Trinkwassergewinnung ozonisiert, besteht die Möglichkeit, dass Dimethylsulfamid zu gentoxischem, mutagenem und karzinogenem N-Nitrosodimethylamin wird.“

 

Gemäß der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) versteht man unter Produktart 7, Beschichtungsschutzmittel:

 

„Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.“ 


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