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Nachtrag: Urteil vom 23.11.2022 erklärt Titandioxid TiO2 Einstufung für nichtig

Gezeigt werden vier häufige Verwendungen von Titandioxid TiO2.  In Medikamenten, in Zahpasta, in Papier und - allerings seit August 2022 in der EU verboten - in Lebensmitteln wie hier als Beispiel Marshmallows.
© diverse Bildquellen - siehe Inschriften

Titandioxid ist eine anorganische Verbindung; fest, geruchlos, weiß.

  

Herkömmliche Form:

 

Titanium dioxide

CAS Nr. 13463-67-7

EC Nr. 643-044-1

Keine Einstufung

 

Für die Pulverform lässt sich aus der Übersetzung des „Guide on classification and labelling of titanium dioxide“ der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) vom September 2021, Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) folgendes entnehmen:

 

„Die Einstufung von bestimmten Formen von Titandioxid (TiO2) wurde am 18.02.2020 als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen veröffentlicht. Es wurde die Gefahrenkategorie Carc. 2 mit dem Gefahrenhinweis H351 (Einatmen) „Kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)“ in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission (14. Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) vergeben.

 

Zusätzlich wurden Festlegungen für die Einstufung von Gemischen und Regelungen zur Kennzeichnung bestimmter titandioxidhaltiger Gemische mit EU spezifischen EUH-Sätzen getroffen.

 

Die Regelungen gelten nach Ablauf einer achtzehnmonatigen Übergangsfrist ab dem 01.10.2021.“

 

Chemische Bezeichnung:

Titanium dioxide

(in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 µm)

CAS Nr. 13463-67-7

EG Nr. 236-675-5

 

Die Substanz wird seit 2012 auf der CoRAP-Liste geführt.

 

CoRAP steht für „Community Rolling Action Plan“; auf Deutsch etwa - fortlaufender Aktionsplan der Gemeinschaft. Die CoRAP-Liste ist ein Tool, das im Rahmen der Stoffbewertungen der EU REACH-Verordnung benutzt wird. Die Liste stellt eine Vorauswahl der Stoffe dar, die u.a. zur Aufnahme auf die Kandidatenliste (SVHC-Liste) geprüft werden.

 

Aus der Zusammenfassung des Urteils vom 23.11.2022 lässt sich folgendes entnehmen:

 

Die Einstufung wurde nun vom Europäischen Gericht (EuG) für nichtig erklärt, da es sich offensichtlich um einen Beurteilungsfehler handle.

 

Erstens habe der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) einen falschen Dichtewert zur Beurteilung der Lungenüberlastung heran und kam damit zu einem falschen Schluss.

 

Zweitens dürfe sich eine solche Einstufung nur auf einen Stoff beziehen, der die intrinsische Eigenschaft hat Krebs zu erzeugen. In der Stellungnahme des RAC werde diese aber als „nicht intrinsisch im klassischen Sinn“ eingestuft. Hier bestünde die Gefahr der Karzinogenität nur in Verbindung mit bestimmten lungengängigen Partikeln (bestimmter Aggregatzustand, Form, Größe und Menge).

 

Es gäbe Beispiele für Einstufungen anderer Stoffe, die herangezogen wurden, diese entsprächen aber nicht dem vorliegenden Fall, weil für deren Einstufung bestimmte, den anderen Stoffen zu eigenen Eigenschaften, ausschlaggebend waren.

 

Die Einstufung wurde für nichtig erklärt, das Verbot der Verwendung in Nahrungsmitteln bleibt davon jedoch unberührt.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

 

Wo überall findet Titandioxid Verwendung?

 

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Als Lebensmittelzusatz u.a. Süßigkeiten oder Mozzarella (E171) in der EU seit August 2022  verboten

u.v.m.

 

Mehr dazu: Pressemitteilung Nr. 190/22, Gerichtshof der Europäischen Union


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