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SCIP FAQs von BLAC veröffentlicht

Sanfte grüne Hügel und das SCIP Logo der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind zu sehen. Die Überschrift der News "FAQ von BLAC veröffentlicht" ist auch mit aufgedruckt.
© Qingbao Meng on Unsplash

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat am 12.12.2022 auf ihrer Internetseite ein Dokument zu häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zu SCIP veröffentlicht.

 

Für alle, die Meldungen an die SCIP-Datenbank machen oder sich unsicher sind, ob es für sie relevant ist, ist dieses Dokument sicherlich interessant. 

 

Was war noch mal gleich SCIP?

 

SCIP ist eine Datenbank. Die Abkürzung steht für Substances of Concern in Products - also besorgniserregende Substanzen in Produkten.

  

Unternehmen, die Artikel mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) auf der Kandidatenliste in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent (w/w) auf den EU-Markt liefern, müssen ab dem 5. Januar 2021 Informationen zu diesen Artikeln an die ECHA übermitteln. Die SCIP-Datenbank stellt sicher, dass die Informationen zu Artikeln, die Stoffe auf der Kandidatenliste enthalten, während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien verfügbar sind, einschließlich in der Abfallphase. Die Informationen in der Datenbank werden dann Abfallbetreibern und Verbrauchern zur Verfügung gestellt.

 

Die Datenbank kann also als Informationsquelle für Abfallentsorgungsunternehmen und Verbraucher genutzt werden.  

 

Was steht drin im FAQ-Dokument?

 

Es gibt einen allgemeinen Abschnitt, dem man z.B. entnehmen kann, was SCIP mit der Abfall-Rahmenrichtlinie, dem Chemikaliengesetz oder der REACH-VO zu tun hat. Wesentliche Begriffe werden erläutert und Links zu anderen Internetseiten gegeben, die über Informationen zu SCIP verfügen.

 

Der FAQ-Bereich ist in drei verschiedene Abschnitte geteilt:

  • Grundsätzliches
  • Wer muss melden?
  • Wofür besteht die Meldepflicht? 

Beispiele aus dem Dokument:

 

Frage: „Was sind SVHC?“

 

Antwort: „SVHC ((Substances of Very High Concern) sind Stoffe, die eine der in Artikel 57 REACH-VO aufgeführten Eigenschaften aufweisen und die nach Artikel 59 REACH-VO ermittelt wurden. SVHC werden in der Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste) geführt.“… Danach gibt es noch einen Link zur Liste.

 

Frage: „Besteht auch eine Meldepflicht für Gemische?“

 

Antwort: „Nein, die Meldepflicht bezieht sich nur auf Erzeugnisse.“

 

Frage: „Löst allein der Import eines Erzeugnisses mit mehr als 0,1 % (w/w) SVHC 

die SCIP-Meldepflicht aus?“

 

Antwort: „Wer als Lieferant ein Erzeugnis mit > 0,1 % (w/w) SVHC in Verkehr bringt, unterliegt

nach § 16f Absatz 1 ChemG der Meldepflicht. Nach der Begriffsdefinition in Artikel 3 Nr.

12 REACH-VO gilt die Einfuhr als Inverkehrbringen. Unter den Begriff des Lieferanten

eines Erzeugnisses fällt nach Artikel 3 Nr. 33 REACH-VO auch der Importeur eines

Erzeugnisses. Somit löst bereits der Import eines Erzeugnisses mit mehr als 0,1 % (w/w) SVHC die SCIP-Meldepflicht aus.

 

Das vollständige Dokument ist hier zu finden: 

https://www.blac.de/documents/2-blac-faq-zu-scip_1668428339.pdf 


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