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Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EU) 2020/878

Anhang II, der die Anforderungen zur Erstellung eines Sicherheitsblattes enthält, wurde geändert. Es galt zunächst eine Übergangsfrist, jetzt müssen alle Sicherheitsdatenblätter bis 01.01.2023 auf dem neuen Stand sein. Betrifft auch aktuelle Piktogramme
© MAP-Dethlefsen

Nur bis zum 31. Dezember 2022 galt die Übergangsfrist der EU-Verordnung Nr. 2020/878 vom 18.06.2020. Diese Verordnung betrifft Änderungen des Sicherheitsdatenblattes. Die „Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“ inklusive Angaben zu Inhalten und Formaten befinden sich in Artikel 31 und in Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

  

Ab dem 01.01.2023 dürfen nun noch Sicherheitsdatenblätter, die den neuen Bestimmungen der (EU) 2020/878 entsprechen, zur Verfügung gestellt werden.

 

In dem Anhang II der REACH-Verordnung sind die Anforderungen festgelegt, die der Lieferant bei der Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes erfüllen muss. Das Sicherheitsdatenblatt stellt das zentrale Mittel zur Kommunikation von sicherheitsrelevanten Informationen über Stoffe und Gemische in der Lieferkette dar.

 

Im Folgenden einige ausgewählte Änderungen:

 

Schwellenwerte:

Die Werte, ab denen Stoffe angegeben werden müssen, wurden fast überall auf 10 % des ursprünglichen Wertes abgesenkt. Daher werden in vielen SDB neue Stoffe genannt werden müssen.

 

Nanoformen:

Es müssen genaue Angaben über Vorhandensein und Beschaffenheit solcher Stoffe getätigt werden, wie in der Einleitung 0.1.3. ausgeführt.

 

Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

Im Abschnitt 8 finden sich Neuerungen zur PSA. Es sind z.B. exaktere Beschreibungen notwendig, wie z.B. die Materialstärke von Schutzhandschuhen.

 

Gefahrklassen:

Im Abschnitt 9.2 „Sonstige Angaben“ sind weitere physikalische und chemische Parameter anzugeben. Dies gilt dann, falls die Angaben wichtig sind für die sichere Verwendung des Stoffs oder Gemisches. Hier geht es in 9.2.1. a) bis q) z.B. um explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, b) Entzündbare Gase oder c) Aerosole.

 

Einzelheiten hierzu und weitere Änderungen sind der Verordnung (EU) 2020/878 direkt zu entnehmen.

 

Sie sind Hersteller von gefährlichen Stoffen und Gemischen und somit verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen?  

  • Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter auf die geänderten Anforderungen. 

Sie verwenden gefährliche Stoffe und Gemische in Ihrer Produktion? 

  • Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität und fordern Sie gegebenenfalls ein Update bei Ihrem Lieferanten an. 

Gemäß einer Presseinformation der DEKRA vom 04.10.2022 haben die Behörden „für 2023 eine umfangreihe, europaweite Überwachungsaktion angekündigt.“


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