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Meldepflichten für Octyl- und Nonylphenolhaltige Abwässer

Da die Hauptanwendungen der betroffenen Substanzen in der in-vitro-Diagnostica  liegen, zeigt das Bild die Durchführung eines Tests. Phiolen werden zur Untersuchung in ein Gerät gesteckt.
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Die reach-clp-biozid helpdesk hat am 14.09.2023 folgende Meldung gebracht:

 

„Meldepflichten für Octyl- und Nonylphenolhaltige Abwässer an die lokalen Wasserbehörden auf Grund diverser Zulassungsentscheidungen“

 

Die Stoffe

 

4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert

(auch: 4-tert-Octylphenolethoxylat; 4-tert-OPnEO)

(auch bekannt als Triton X100, Octoxynol-9 oder Igepal CA-630)

Eintrag 42

 

und

 

4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert

(auch: NPnEO)

Eintrag 43

 

sind im Anhang XIV (Zulassungen) der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH) gelistet.

 

Hauptsächlich werden diese für in-vitro-Diagnostika verwendet.

 

Verschiedene Unternehmen haben sog. Upstream-Zulassungen beantragt d.h auch für die Verwendungen Ihrer Kunden, dem nachgeschalteten Anwender.

 

Folgende Pflichten sind von den nachgeschaltete Anwendern zu erfüllen:

 

Der Stoff darf nur im Rahmen der im Zulassungsbescheid beschriebenen Rahmenbedingungen verwendet werden.

  •  
  • Die Verwendung muss der ECHA gemeldet werden.
  •  
  • Ggf. Notifizierungspflichten einhalten (nationale Behörden) 

 

Firmen und Zulassungsnummern:

 

Siemens Healthcare                        REACH/23/12/3 und REACH/23/12/4

Abbot                                                  REACH/23/13/2 bis REACH/23/13/4

Biokit                                                   REACH/23/14/1

Beckmann/Immunotech                 REACH/23/15/6 bis REACH/23/15/42

Roche                                                  REACH/23/16/2 und REACH/23/16/3

Qiagen/Stat-Dx Life                          REACH/23/17/5 bis REACH23/17/13

 

Hierzu findet sich auf der reach-clp-biozid helpdesk Seite folgender Hinweis:

 

Wenn Sie Produkte verwenden, deren Etikett mit einer dieser Zulassungsnummern versehen ist, oder vom Lieferanten über die Nummer informiert werden, gilt folgendes:

Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach erstmaligem Erhalt der Zulassungsnummer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mitteilen, dass Sie diesen Stoff auf Grundlage der entsprechenden Zulassung verwenden. Hierzu müssen Sie einen REACH IT Account bei der ECHA anlegen und die Notifizierung gemäß Artikel 66 der REACH-Verordnung durchführen. Wenn sie mehrere Produkte mit verschiedenen Zulassungsnummern verwenden, müssen Sie die Meldung für jede einzelne Zulassungsnummer durchführen."

 

Weitere Einzelheiten zu den Meldepflichten und deren Umsetzung finden Sie auf der Seite der reach-clp-biozid helpdesk in den „Meldungen“ vom 14.09.2023. 


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