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REACH Grenzwertverschärfung Formaldehyd

Ein junger Mann betrachtet Schuhe in einem Geschäft. Im Laden ist auch weitere Kleidung zu sehen. Das Bild steht stellvertretend für Produkte, die Formaldehyde nur noch bis zu einem verschärften Grenzwert enthalten dürfen. REACH Verordnung Anhang XVII
© Senivpetro on Freepik

Unter Eintrag Nr. 72 in Anhang XVII zu REACH gilt für das Inverkehrbringen von Formaldehyd in

 

(a) Kleidung oder zugehörigem Zubehör;

 

(b) Textilien außer Bekleidung, die unter normalen Umständen oder vernünftigerweise unter vorhersehbaren Nutzungsbedingungen, mit der menschlichen Haut in Berührung kommen

 

(c) Schuhen;

 

vom 01.11.2020 bis 01.11.2023 ein Grenzwert von 300 mg/kg.

 

Nach dem 01.11.2023 gilt der in Anlage 12 zum Eintrag Nr. 72 spezifizierte Grenzwert von

 

75 mg/kg.

 

Formaldehyd:
CAS-Nr. 50-00-0
EG-Nr. 200-001-8

 

In einem Beitrag des Umwelt Bundesamtes vom 02.10.2015 ist über Formaldehyd zu lesen:

 

…„Formaldehyd ist ein seit langem eingesetzter Stoff und diente ursprünglich hauptsächlich dazu, Produkte haltbar zu machen (Konservierungsmittel). Die Verwendung nahm mit dem Einsatz als Klebstoffbestandteil in Holzwerkstoffen, zum Beispiel für Möbel, Innenausbau und Fertigbauweise, erheblich zu. Nachdem Formaldehyd bislang in der EU als „kann vermutlich Krebs erzeugen“ (Kategorie 2 gemäß CLP-Verordnung) eingestuft war, wurde es im Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP-Verordnung) eingestuft.

 

..."In Tabakrauch ist Formaldehyd in vergleichsweise großer Menge enthalten und selbst brennende Kerzen können eine Eintragsquelle für Formaldehyd in die Raumluft darstellen. Formaldehyd kann darüber hinaus in Desinfektionsmitteln, Kosmetikartikeln und Textilien enthalten sein.“…


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