Am 01.11.2023 endeten Antragsfristen für eine Verlängerung der Zulassung gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung. Die betroffenen Substanzen sind in der dargestellten Liste mit den Eintrags-Nummern (Entry-No.) 56 bis 59 aufgeführt.
Beim Eintrag mit der Nummer 57 handelt es sich um einen Gruppeneintrag. Die in der Gruppe geführten Substanzen sind die folgenden:
- Reaction product of 1,3,4-thiadiazolidine-2,5-dithione, formaldehyde and phenol, heptyl derivs.
EC No.: 939-460-0 | CAS No.: 1471311-26-8
- Formaldehyde, reaction products with branched and linear heptylphenol, carbon disulfide and hydrazine
EC No.: 300-298-5 | CAS No.: 93925-00-9
Für den Eintrag Nummer 55
Tetraethyllead
EC No. 201-075-4 | CAS-No. 78-00-2
wurde ein Antrag auf Verlängerung von der Shell International BV in den Niederlanden (Pernis) gestellt. Für diesen Antrag gibt es bis zum 01.01.2024 ein Konsultationsverfahren.
Die Stoffe mit den Eintrags-Nummern 56 bis 59 dürfen nun nur noch bis zum 01.05.2025 (Sunset Date*) in Verkehr gebracht und verwendet werden.

*Sunset Date:
Datum, ab dem das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Stoffes verboten sind, es sei denn, es gilt eine Ausnahme oder es wird eine Zulassung erteilt oder ein Zulassungsantrag wurde vor dem spätesten Antragsdatum eingereicht, aber die Entscheidung der Kommission über den Zulassungsantrag wurde noch nicht angenommen.