· 

4. Gesetz zur Änderung des ChemG

Dargestellt ist ein Glasbehälter für Chemikalien. Dieser steht stellvertretend für die Änderung des Chemikaliengesetzes durch das Vierte Gesetz. Es geht um Vergiftungsregister, Gute Laborpraxis und Bußgelder für SCIP
© Image by Freepik

 

Am 23.11.2023 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 313) das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes vom 16.11.2023 verkündet.

 

Neben weiteren sind folgende Änderungen hervorzuheben:

 

Vergiftungsregister

 

Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters beim BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)

 

Im Register sollen lt. BfR die Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und ausgewertet werden. Damit würde man erstmals einen Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland erhalten. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Ministerien und Behörden besser über gesundheitliche Risiken im Umgang mit gefährlichen Produkten informiert werden. Bereits heute werden Berichte zu Vergiftungsunfällen gesammelt.

 

Das Register wird zum 01.01.2026 an den Start gehen. Weitere Infos zum Thema in der Pressemitteilung vom BfR: Daten sammeln, auswerten und damit Leben retten - BfR (bund.de)

 

 

Gute Laborpraxis (GLP)

 

Überarbeitung der Regelungen über die Gute Laborpraxis (GLP)

 

Hierbei handelt es sich lt. Definition der OECD um ein „Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden …“

 

Weiter heißt es, durch die weltweite Implementierung und weitgehende gegenseitige Anerkennung von Prüfdaten habe die GLP, wie kaum ein anderes Qualitätssicherungssystem, zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zum Tierschutz beigetragen. Multinational arbeitende Firmen sparen so etwa 70% der Tierversuche ein. 

 

Bußgeld- und Strafvorschriften

 

Änderung Bußgeld- und Strafvorschriften

 

Einführung von Bußgeld- und Straftatbeständen für eine unterlassene oder fehlerhafte Meldung an die SCIP-Datenbank der ECHA. Hierbei handelt es sich um eine Datenbank, in der jeder Akteur der Lieferkatte Produkte/Artikel/Erzeugnisse eintragen muss, wenn diese mehr als 0,1 % eines SVHC-Stoffes (gelistet auf der REACH-Kandidatenliste) enthalten.

 

Betroffen ist also jeder, der die SCIP-Meldung nicht, nicht richtig, unvollständig oder verspätet zur Verfügung stellt.

 

Es können Bußgelder bis zu 10.000 € anfallen (pro Fall!). 


Weitere Informationen zum Thema Material Compliance