
Die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) hat die Konsultation des Anhang XV Berichts zur Beschränkung bestimmter Chrom (VI) Substanzen angekündigt:
Start der Konsultation: 18.06.2025
Erste Deadline für Kommentare: 18.09.2025
Ende der Konsultation: 18.12.2025
Am 27. September 2023 hatte die EU-Kommission die ECHA gebeten, einen Vorschlag zur Beschränkung von Chromtrioxid und Chromsäure zu erstellen.
Die ECHA hat dann am 29.04.2025 einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung bestimmter sechswertiger Chromverbindungen vorgelegt. Ziel ist es, die schädlichen Auswirkungen dieser krebserregenden Chemikalien für Arbeitnehmer und Bevölkerung zu verringern.
Sie schlägt ein Verbot von bestimmten Cr(VI)-Substanzen mit Ausnahmen vor.
Dies könnte die derzeitigen Zulassungsanforderungen gemäß REACH ersetzen und sicherstellen, dass die mit Cr (VI)-Substanzen verbundenen Risiken wirksam kontrolliert werden.
Näheres zu den betroffenen Substanzen und den Verwendungskategorien findet sich im initialen News-Beitrag Chrom (VI) Substanzen: REACH Beschränkungsvorschlag.
Am 18.06.2025 hat die ECHA eine Online-Informationsveranstaltung durchgeführt, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und die Beteiligten bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen. Unter dem Link finden sich neben weiteren Informationen zur Veranstaltung der Zugang zum Webinar, das Programm und auch ein Download für die vorgestellte Präsentation.
Teilnahme an der Konsultation ist unter dem Link durch Klicken auf den Button „Give Comments“ möglich.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Informationen