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REACH: Drei weitere SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste

Stellvertretend für die drei neuen Stoffe, die auf die REACH SVHC-Liste oder auch Kandidatenliste genannt aufgenommen wurden sind Chemikalien in Chemiebehältern dargestellt. Die SVHC-Liste wird  in der Regel 2 x jährlich erweitert.
© Image by Marian Anbu Juwan auf Pixabay

Am 25.06.2025 hat die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) der „Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe“ (SVHC-Liste) drei neue Stoffe hinzugefügt. Somit befinden sich nun insgesamt 250 Einträge auf der Kandidatenliste.

 

Im Folgenden die Stoffe mit Eigenschaften, Verwendungen und Bezeichnungen:

 

  • 1,1,1,3,5,5,5-heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxane

(EC 241-867-7, CAS 17928-28-8)

 

vPvB (very persistent and very bioaccumulative)

 

Verwendungen: Als Laborreagenz, in Kosmetika und Körperpflegeprodukten sowie Parfüms und Duftstoffen.

 

Andere Bezeichungen: TMF-1.5, methyl-tris(trimethylsiloxy)silane, …

Handelsname: u.a. SeraSense SF MTM 

 

  • Decamethyltetrasiloxane

(205-491-7, CAS 141-62-8)

 

vPvB (very persistent and very bioaccumulative)

 

Verwendungen:  In Kosmetika und Körperpflegeprodukten, in Schmiermitteln und Fetten sowie in Autopflegeprodukten.

 

Andere Bezeichnungen:  2,2,4,4,6,6,8,8-octamethyl-3,5,7-trioxa-2,4,6,8-tetrasilanonane, …

Handelsnamen: u.a. SF1000NFC150, SF1004N, SF9912E 

 

  • Tetra(sodium/potassium) 7-[(E)-{2-acetamido-4-[(E)-(4-{[4-chloro-6-({2-[(4-fluoro-6-{[4-(vinylsulfonyl)phenyl]amino}-1,3,5-triazine-2-yl)amino]propyl}amino)-1,3,5-triazine-2-yl]amino}-5-sulfonato-1-naphthyl)diazenyl]-5-methoxyphenyl}diazenyl]-1,3,6-naphthalenetrisulfonate; Reactive Brown 51

(EC 466-490-7, CAS -)

 

Reproduktionstoxisch

 

Verwendungen:  In Textilbehandlungsmitteln wie Imprägnierprodukten und Farbstoffen, sowohl von professionellen Anwendern als auch von Verbrauchern zum Färben von Textilien zu Hause.

 

Andere Bezeichnungen: u.a. Reactive Brown 51

 

Für jeden SVHC-Stoff muss ein Anhang XV Report erstellt werden. Dieser enthält u.a. auch Angaben zu den Verwendungen der Stoffe. Weitere Angaben wurden der Datenbank auf der Webseite der ECHA entnommen.

 

Sie haben gemäß REACH-Verordnung, Artikel 33(1) die Pflicht, Ihre Kunden aktiv über das Vorhandensein von > 0,1 % SVHC-Stoffen in ihren Erzeugnissen zu informieren. Gegebenenfalls müssen Sie auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen. Die Informationspflicht gilt auch dann, wenn der Kunde dies nicht explizit anfragt.

 

Sollten Sie selbst eine oder mehrere der aufgeführten Stoffe einführen oder herstellen, dann müssen Sie entsprechende Änderungen in Ihren Sicherheitsdatenblättern vermerken.

 

Des Weiteren gilt es einen SCIP-Eintrag zu erstellen, wenn der Stoff in einer Konzentration > 0,1 % in einem Ihrer Produkte enthalten ist.


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