
Am 27.06.2025 wurde die Durchführungsverordnungen 2025/1260 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit der Biozidwirkstoff Peressigsäure (PT2) genehmigt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.01.2037.
Informationen zum Wirkstoff:
Peressigsäure, hergestellt aus 1,3-Diacetyloxypropan-2-ylacetat und Wasserstoffperoxid"
Die Genehmigung wird erteilt für die Produktart 2, das sind Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind.
Der Wirkstoff ist wirksam gegen eine Vielzahl von Mikroorganismen, einschließlich Bakterien, Pilzen, Viren und Sporen.
Die Substanz gehört dem Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller „alten Wirkstoffe“ an. Hierbei geht es um eine Liste von Wirkstoffen, die mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 veröffentlicht wurde. Substanzen dieser Liste werden im Hinblick auf ihre möglichen Gefahren zur Verwendung in Biozidprodukten sukzessive von den Mitgliedstaaten bewertet.
Die Genehmigung ist an die Einhaltung von Verwendungs-Bedingungen geknüpft, wie aus dem Anhang der Verordnung hervorgeht:

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