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Update III PFAS Beschränkungsvorschlag (REACH Anh. XVII)

Die gezeigten Nationalflaggen symbolisieren die fünf Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegen und Schweden, die ursprünglich den PFAS Beschränkungsvorschlag (Anhang XVII REACH) eingereicht haben. Update des PFAS Vorschlags liegt vor.-
© Image by MAP-Dethlefsen

Am 20.08.2025 hat die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) ein Update des PFAS Beschränkungsvorschlages der fünf Behörden (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden) veröffentlicht. 

 

Der ursprüngliche Beschränkungsvorschlag wurde aktualisiert. Dieser kann auf Grundlage der Bewertungen der Ausschüsse noch weiter aktualisiert werden.  Das „Draft Background Document“ und dessen Anhänge können auf der ECHA-Webseite (PFAS) heruntergeladen werden. 

 

Neben den 14 verschiedenen Sektoren: 

 

·       Skiwachs, 

·       Verbrauchergemische und sonstige Verbraucherartikel, 

·       Kosmetika, 

·       Metallbeschichtung und Herstellung von Metallerzeugnissen, 

·       Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen, 

·       TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche), 

·       Erdöl und Bergbau, 

·       Bauprodukte, 

·       Anwendungen fluorierter Gase, 

·       Transport, 

·       Energie, 

·       Medizinprodukte, 

·       Schmierstoffe, 

·       Elektronik und Halbleiter 

 

und die Herstellung von PFAS 

 

wurden 8 weitere Sektoren während der Bearbeitung der Konsultation identifiziert: 

 

·       drucktechnische Anwendungen, 

·       Dichtungsanwendungen, 

·       Maschinenanwendungen, 

·       sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten), 

·       Sprengstoffe, 

·       militärische Anwendungen, 

·       technische Textilien und 

·       breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet werden).  

 

Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA bewerten die vorgeschlagene Beschränkung weiterhin. Die Agentur ist bestrebt, der Europäischen Kommission so bald wie möglich eine transparente, unabhängige und qualitativ hochwertige Stellungnahme des RAC und SEAC vorzulegen. 

 

Die Europäische Kommission wird am Ende in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden. 

 

Am 27.08.2025 hat die ECHA in einer Notiz ein Update veröffentlicht. Hierin ist ein Zeitplan für die weitere Bearbeitung enthalten. 

 

Im am 8. Juli 2025 verabschiedeten Aktionsplan für die chemische Industrie heißt es außerdem: „Die wissenschaftliche Bewertung der universellen PFAS-Beschränkung durch die Ausschüsse der ECHA ist noch im Gange und soll 2026 abgeschlossen sein. Die Kommission ist entschlossen, nach Erhalt der Stellungnahme der ECHA so bald wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, mit dem übergeordneten Ziel, die PFAS-Emissionen zu minimieren.“ 

 

Die Ausschüsse werden im laufenden Verfahren keine sektorspezifische Bewertung der weiteren acht Sektoren vornehmen, um eine Verzögerung des Prozesses zu vermeiden. 

 

Die Bewertung wird sich jedoch u.a. auf die allgemeingültigen Maßnahmen zur Gefahrenbewertung und zum Risikomanagement erstrecken, mit denen die Emissionen von PFAS in die Umwelt überwacht und begrenzt werden können (z. B. Berichtspflichten, PFAS-Managementplan). 

 

Die ECHA hat sich zum festen Ziel gesetzt, der Europäischen Kommission die endgültigen Stellungnahmen des RAC und des SEAC 

 

im Jahr 2026 vorzulegen. 

 

RAC und SEAC planen, ihre Diskussionen über die 14 Sektoren, die vom ursprünglichen Beschränkungsvorschlag abgedeckt sind, sowie die PFAS-Herstellung und horizontale Fragen 

 

bis Ende 2025 abzuschließen. 

 

Dies soll der ECHA ermöglichen, die Stellungnahme des RAC und den Stellungnahme Entwurf des SEAC fertigzustellen und die Konsultation zum Stellungnahme Entwurf des SEAC im ersten Halbjahr 2026 durchzuführen. 

 

Dieser Ansatz wird sicherstellen, dass mehr als 90 % der PFAS-Emissionen und -Mengen von den Stellungnahmen abgedeckt sind, die der Europäischen Kommission zur Entscheidungsfindung übermittelt werden.


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