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Webinar: Mikroplastik – Der Beschränkungseintrag unter REACH (Anhang XVII)

REACH Beschränkung im Anhang XVII, Eintrag 78. Dort geht es um Synthetische Polymermikropartikel (SPM) oder auch "Mikroplastik" genannt. Stellvertretend Flitter, Glitzer in Lippenstift und Glitzerschleim für Kinder. Es geht um ein REACH Webinar der BAuA.
© div. s. Bildinschrift

 Am 30.09.2025 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr findet ein Webinar zum Thema

 

Mikroplastik - kleine Teile, viele Pflichten
Der Beschränkungseintrag unter REACH 

statt.

 

Veranstalter ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

 

Aus der Ankündigung zur Veranstaltung ergibt sich als Inhalt die Beantwortung folgender Fragen:

 

Vorstellung des komplexen Beschränkungseintrags Nr. 78 im Anhang XVII der REACH-Verordnung 

  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Welche Übergangsfristen gelten?
  • Wie ist der Geltungsbereich des Beschränkungseintrags?
  • Was genau sind synthetische Polymermikropartikel (SPM)? 
  • Wann ist ein Partikel ein Stoff – wann ein Erzeugnis? 

Vorstellung der Informations- und Berichtspflichten. 

  • Ab wann gelten diese?
  • Für wen gelten diese?
  • Was genau decken die Pflichten ab?
  • Wie sind die Pflichten zu erfüllen? 

Vorträge mit folgenden Titeln von Mitarbeitern der Bundesstelle für Chemikalien der BAuA stehen auf der Tagesordnung:

 

·       Mehr als ein Glitzerverbot - die Mikroplastikbeschränkung unter REACH

·       Synthetische Polymermikropartikel, was ist denn das? – Geltungsbereich der

·       Beschränkung

·       Jetzt wird es ernst – Informationspflichten ab 17. Oktober 2025 und Berichtspflichten ab Mai 2026

 

Individuelle Fragestellungen können lt. Veranstalter direkt eingebracht werden.

 

Die Anmeldung kann unter folgendem Link erfolgen:  Webinar Mikroplastik der BAuA Anmeldefrist ist der 25.09.2025.

 


Umsetzung von Material Compliance Anforderungen:  ➡ Informationen