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REACH-Gebührenerhöhung: Reduzierung für KMU möglich

Von links nach rechts höhere Stapel mit Münzen symbolisieren den Anstieg der Gebühren gemäß REACH Gebührenordnung. Für Registrierungen oder Zulassungsanträge gemäß REACH sind Gebühren zu zahlen. Reduzierungen sind für Kleinstunternehmen und KMU möglich.
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Am 16.10.2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) veröffentlicht.

 

Die Durchführungsverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

Für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Kleinstunternehmen sind nicht unerhebliche Reduzierungen der Gebühren möglich. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss vor Einreichung von Anträgen bei der ECHA eine Unternehmensgrößenvalidierung beantragt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, bleibt der KMU-Status für drei Jahre gültig. Weitere Anträge können danach, sofern die Unternehmensgröße nicht geändert wurde, per Selbsterklärung gestellt werden.

 

Die Unternehmensgrößenvalidierung muss mindestens zwei Monate vor Einreichung von Anträgen bei der ECHA eingehen. Dieses sogenannte „Ex-ante-Verifizierungsverfahren“ gilt ab dem 5. Februar 2027.

 

Generell wurden die Standardgebühren und -entgelte um 19,5 % erhöht. Dies spiegelt lt. Verordnung die Inflation wider und basiert auf der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate in Europa für die Jahre 2021-2023. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU gilt die Gebührenerhöhung nur für Großunternehmen.

 

Die aktualisierten Gebühren treten am 05.11.2025 in Kraft.

 

Es ist geplant, schrittweise Leitlinien zu veröffentlichen, um Unternehmen bei der Vorbereitung ihrer Anträge auf Validierung des KMU-Status zu unterstützen.

 

Um sicherzustellen, dass Unternehmen von reduzierten Gebühren profitieren und ihre Dossiers fristgerecht einreichen können, wird ihnen empfohlen, die Unternehmensgrößenvalidierung so früh wie möglich zu beantragen, um genügend Zeit für die Bearbeitung etwaiger Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu haben.

 

Der Text der Durchführungsverordnung mit Tabellen der nun geltenden Gebühren, kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067

 


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