
Bereits in seiner Oktobersitzung einigte sich der Mitgliedstaatenausschuss (MSC) der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) darauf, einen neuen Stoff auf die Kandidatenliste aufzunehmen. Wie bereits im Jahr 2024 teilt die ECHA nun entgegen der Routine mit, dass ein neuer Stoff auf die Liste aufgenommen wurde:
Am 05.11.2025 hat die ECHA der „Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe“ (SVHC-Liste) einen neuen Stoff hinzugefügt. Somit befinden sich insgesamt 251 Einträge auf der Kandidatenliste. Bei einigen Einträgen handelt es sich um Gruppen von Chemikalien, sodass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist als 251.
Vom 27.06.2025 bis 11.08.2025 hat es für DBDPE bereits eine Konsultation gegeben.
Näheres zum Stoff:
1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] (DBDPE)
EC 284-366-9, CAS 84852-53-9
Einige Verwendungen:
Formulierung von Flammschutzmittel, Herstellung formulierter Thermoplaste und Harze (Masterbatch und Compound Formulierung von Klebstoffen, Dichtstoffen, Beschichtungen und Druckfarben u.a.
Dieser Stoff ist sehr persistent and sehr bioakkumulierbar (vPvB).
Handelsnamen: Ecoflame B-971, Firemaster 2100DR, SAYTEX u.a.
Der Stoff ist der am häufigsten als Substitut verwendete Stoff für decabromdiphenylether (DecaBDE), einem Flammschutzmittel, das unter der RoHS-Richtlinie bereits seit 2008 beschränkt wurde.
Mit dieser Einstufung als SVHC wird die Arbeit zur Beschränkung von bromierten Flammschutzmitteln unterstützt.
Für jeden SVHC-Stoff muss ein Anhang XV Report erstellt werden. Dieser enthält u.a. auch Angaben zu den Verwendungen der Stoffe. Weitere Angaben wurden der Datenbank auf der Webseite der ECHA entnommen.
Sie haben gemäß REACH-Verordnung, Artikel 33(1) die Pflicht, Ihre Kunden aktiv über das Vorhandensein von > 0,1 % SVHC-Stoffen in ihren Erzeugnissen zu informieren. Gegebenenfalls müssen Sie auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen. Die Informationspflicht gilt auch dann, wenn der Kunde dies nicht explizit anfragt.
Sollten Sie selbst eine oder mehrere der aufgeführten Stoffe einführen oder herstellen, dann müssen Sie entsprechende Änderungen in Ihren Sicherheitsdatenblättern vermerken.
Des Weiteren gilt es einen SCIP-Eintrag zu erstellen, wenn der Stoff in einer Konzentration > 0,1 % in einem Ihrer Produkte enthalten ist.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Informationen


