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Mikroplastik-Beschränkung (SPM): Tools zur Berichterstattung

Kunststoff Pellets angespült am Saum eines Sandstrandes. Stellvertretend für die Motivation der Mikroplastik Beschränkung des Anhangs XVII der REACH Verordnung sind Synthetische Polymermikropartikel (SPM) in Form von Kunststoff Pellets gezeigt.
© Image by soren-funk on unsplash

 

Hintergrund: Die EU-weite Beschränkung von Mikroplastik, die im Oktober 2023 in Kraft trat, verbietet die absichtliche Verwendung von Mikroplastik in Produkten wie Kosmetika, Waschmitteln und bestimmten Agrarprodukten sowie bestimmte Prozesse, die Mikroplastik in die Umwelt freisetzen.

 

Die Verordnung führt Meldepflichten für Hersteller, Importeure, nachgelagerte Anwender und Lieferanten von SPMs oder Produkten, die SPM enthalten, für bestimmte ausgenommene Verwendungen ein, um die Mikroplastikemissionen zu überwachen und zu reduzieren.

 

D.h. Hersteller und Verarbeiter von Kunststoffgranulaten sind auch betroffen.

 

Meldepflichten zum 31. Mai eines jeden Jahres, erstmalig ab 2026 für 2025 u.a. für Nachgeschaltete industrielle Anwender von SPM in Form von Kunststoff-Granulaten, Flocken und Pulvern (Artikel 11).

 

Ab 17. Oktober 2025 müssen Lieferanten von Polymerpartikeln (Granulate, Masterbatches, …) auf dem Etikett bzw. im Sicherheitsdatenblatt Informationen bereitstellen. Dazu gehören Anweisungen, wie die Polymerpartikel verwendet und entsorgt werden sollen und wie eine Freisetzung in die Umwelt verhindert werden kann. Das Produkt muss mit dem Hinweis „Die gelieferten synthetischen Polymermikropartikel unterliegen den Bedingungen des Eintrags 78 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates“ versehen werden. Außerdem sind Mengen/Konzentrationen der SPM im Stoff/Gemisch anzugeben (Artikel 7 und 10).

 

Betroffene Unternehmen werden dringend gebeten, sich rechtzeitig vor den Fristen mit den Meldepflichten und den Unterstützungsmaterialien der ECHA vertraut zu machen.

 

Hierfür hat die ECHA Leitlinien, ein IUCLID-Handbuch und ein Video-Tutorial veröffentlicht, um Unternehmen bei der Erstellung und Einreichung ihrer Berichte zu unterstützen. Zusätzlich steht ein vorausgefüllter IUCLID-Datensatz (.i6z) zur Verfügung, der Nutzern bei der Erstellung ihrer IUCLID-Dossiers hilft.

 

Mehr dazu auf der Homepage der ECHA: Mikroplastik - ECHA

Link zum News-Artikel der ECHA: echa-ready-to-receive-reports-on-microplastics-emissions

Link zum Leitfaden: guidelines for reporting requirements

 

Bisherige MAP-Artikel zu Pflichten bezüglich Mikroplastik:

 

https://www.map-dethlefsen.de/2025/10/17/neue-pflichten-reach-anhang-xvii-mikroplastik-beschr%C3%A4nkung/

 

https://www.map-dethlefsen.de/2025/04/16/meldepflichten-reach-anhang-xvii-mikroplastik-beschr%C3%A4nkung/


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