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Revision der CLP-VO verschoben: "Stop the Clock CLP"

Dargestellt sind die Gefahrensymbole die in der CLP-Verordnung definiert werden. Für endokrine Disruptoren und die anderen neuen Gefahrenklassen gibt es noch keine Piktogramme.
© MAP-Dethlefsen

Am 03.12.2025 wurde die Verordnung (EU) 2025/2439 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 im Hinblick auf Geltungsbeginn und Übergangsbestimmungen veröffentlicht. Diese tritt am 23.12.2025 in Kraft.

 

Was war geschehen?

 

Am 10.12.2024 trat die Verordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der CLP-Verordnung (1272/2008) in Kraft.

 

Damit gingen zahlreiche Änderungen einher. Diese betrafen die Einstufung, Kennzeichnung, das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis und die Mitteilungen an Giftinformationszentren.

 

Mit der jetzt vorliegenden Änderung werden die Fristen verschoben. Gemäß der Verordnung (EU) 2024/2865 hätten die neuen Vorgaben bis zum 01.07.2026 bzw. 01.01.2027 umgesetzt werden müssen. Dieser Geltungsbeginn wurde nun auf den 01.01.2028  verschoben.

  

Es steht jedem Unternehmen frei, die neuen Vorschriften freiwillig vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung umzusetzen.

 

Mehr zu den konkreten Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2024/2865 können Sie dem News-Artikel „Revision der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 wird umgesetzt“ vom 20.11.2024 entnehmen.

 

Die Verordnung (EU) 2025/2439 findet sich hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502439.

 

Weitere allgemeine Informationen zur CLP-Verordnung finden sich im Glossar-Artikel „CLP“.


Weitere allgemeine Informationen zum Thema Material Compliance