
Die ECHA hat die Listen der für mit Bioziden behandelte Ware relevanten Informationen bezüglich der Stoff- und Produktkombinationen aktualisiert.
Worum geht es bei "mit Bioziden behandelten Waren"? Aus dem Newsartikel vom 01. September 2025 geht hervor:
„Mit Biozidprodukten behandelte Gemische, Stoffe oder Erzeugnisse werden als „behandelte Waren“ bezeichnet. Für diese müssen die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) beachtet werden. Beispiel sind z.B. Farben, die ein Topf-Konservierungsmittel enthalten.
Mit einem Biozidprodukt behandelte Waren müssen nicht zugelassen werden, allerdings bedarf es einer Genehmigung des in dem Biozidprodukt enthaltenen Wirkstoffes für die betreffende Verwendung. Erst dann darf die behandelte Ware in Verkehr gebracht werden.
Seit dem 1. März 2017 ist es nicht mehr möglich, Waren, die mit einem Biozidprodukt behandelt wurden (oder mit absichtlichem Zusatz eines Biozidproduktes), welches einen Wirkstoff enthält, der noch nicht genehmigt ist in der EU in Verkehr zu bringen. Dies gilt auch für aus Drittstaaten eingeführte Erzeugnisse.“
Ist Ihr Unternehmen an der Herstellung von Artikeln interessiert, die mit bioziden Wirkstoffen behandelt werden?
Folgende Listen wurden aktualisiert:
Liste der Biozid-Lieferanten:
Eine aktualisierte Liste der Wirkstoff- und Produktlieferanten gemäß Artikel 95 ist jetzt verfügbar.
Liste der Meldungen:
Die Liste der Stoff- und Produktkombinationen wurde aktualisiert, für die eine konforme Meldung zur Aufnahme in das Prüfprogramm vorliegt.
Die Liste enthält auch die Namen der meldenden Unternehmen, um Ihnen die Zusammenarbeit bei der Einreichung eines Zulassungsantrags für den Wirkstoff zu erleichtern und unnötige Tierversuche zu vermeiden.
Weitere Informationen zu mit Bioziden behandelter Ware: https://www.map-dethlefsen.de/2025/09/01/mit-bioziden-behandelte-ware-liste-zul%C3%A4ssiger-kombinationen/
Material Compliance in der Praxis: ➡ Informationen


