
Am 04.02.2026 hat die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zwei weitere Stoffe auf die „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ (Kandidatenliste) aufgenommen.
Jetzt befinden sich insgesamt 253 Einträge auf der Liste der SVHC-Stoffe.
Folgende Stoffe sind diesmal betroffen:
Bisphenol AF (BPAF) und seine Salze
CAS-Nr.: 1478-61-1; EC-Nr. 216-036-7 und weitere
Andere Namen: 4,4'-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol; 4-[1,1,1,3,3,3-hexafluoro-2-(4-hydroxyphenyl)propan-2-yl]phenol;
Handelsnamen: BIS-AF; BPAF
Verwendungsbeispiele: Hochleistungspolymere, Fluorelastomere, Spezialkautschukverarbeitung, Epoxid- oder Harzsysteme als Monomer, Vernetzer oder Prozessregulator.
n-Hexan
CAS-Nr.: 110-54-3; EC-Nr.: 203-777-6
Andere Namen: Hexan; hexyl hydride; Gettysolve-B; Dipropyl
Verwendungsbeispiele: Reinigungsmittel, Polymerverarbeitungen, Verdünner, Entfettungsmittel, Poliermittel, Wachse und bestimmten Prozesslösungsmittel.
Was ist ein SVHC-Stoff?
SVHC steht für Substances of very high concern – also besonders besorgniserregende Stoffe.
Darunter versteht man Stoffe/Substanzen, denen man mindestens eine der folgenden Gefahreneigenschaft zuweisen kann:
KMR - karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch
PTB - persistent, toxisch und bioakkumulierbar
vPvB - sehr (very) persistent und sehr (very) bioakkumulierbar
ED - hormonell wirksam (endocrine disrupters)
Stoffe, die ebenso besorgniserregend wie KMR- oder PTB-/vPvB Stoffe sind
und
die auf die Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe der ECHA (Europäischen Chemikalien Agentur) aufgenommen wurden.
D.h., erst durch die Aufnahme eines Stoffes auf die Kandidatenliste wird er zum SVHC-Stoff.
Sie haben die gesetzliche Pflicht (REACH-Verordnung, Artikel 33), Ihre Kunden aktiv über das Vorhandensein von > 0,1 % SVHC-Stoffen in ihren Erzeugnissen zu informieren.
Zu den Erzeugnissen zählen u.a. auch im/am Erzeugnis/Produkt verbleibende Produktions-Hilfsstoffe oder Verpackungsmaterial wie Etiketten; d.h. auch die in Tinten enthaltenen Substanzen.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Informationen


